Datenschutz
Datenschutz in meiner Praxis
Stand: Juli 2019
In meiner psychotherapeutischen Praxis hat die Schweigepflicht und der Datenschutz eine extrem hohe Wichtigkeit. Für Ihre Behandlung benötige ich einige persönliche Daten. Mit diesen sog. personenbezogenen Daten gehen ich und meine Mitarbeiter*innen besonders verantwortungsvoll um.
Nach der EU-Datenschutz Grundverordnung ( *1) bin ich verpflichtet, Sie über den Zweck der Datenerhebung, die Speicherung und die Weiterleitung Ihrer Daten zu informieren.
1. Zweck der Datenerhebung und Datenverarbeitung
Zu Beginn und im Verlauf einer psychotherapeutischen Behandlung erhebe ich verschiedene Daten über Ihre Person und Ihre Gesundheit. Dies ist notwendig, um eine dem Standard entsprechende psychotherapeutische Behandlung durchzuführen und um den mit Ihnen geschlossenen Behandlungsvertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Die Erhebung personenbezogener Daten dient nur dem Zweck der Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes und geschieht in keinem Fall grundlos. Dabei werden selbstverständlich nur diejenigen Daten erhoben, die für die psychotherapeutische Behandlung notwendig sind (Stichwort Datenminimierung). Datenschutzrechtliche Vorgaben sowie die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Therapievertrag ergeben, werden beachtet.
Zu den zu erhebenden Daten zählen Anamnese, Diagnosen, Befunde, Therapievorschläge und Protokolle, die in meiner Praxis erarbeitet werden oder mir von anderen Behandler*innen zur Verfügung gestellt werden (z.B. Arzt- und Klinikberichte, Konsiliarberichte etc.)
2. Empfänger der Daten
Psychotherapeut*innen unterliegen der Schweigepflicht. Wir übermitteln Ihre Gesundheitsdaten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist und / oder Sie ausdrücklich in die Weitergabe eingewilligt haben (Schweigepflichtsentbindung).
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung sein. Die Weitergabe der Daten erfolgt mit gesetzlicher Erlaubnis überwiegend zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen. Sollte eine Weitergabe Ihrer Daten an Ärzt*innen oder Psychotherapeut*innen oder privatärztliche Verrechnungsstellen notwendig sein, ist für diese Weiterbegabe Ihre Schweigepflichtsentbindung nötig.
3. Speicherung der Daten
Alle personenbezogenen Daten und Behandlungsunterlagen werden, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, mindestens 10 Jahre nach Ihrem letzten Behandlungstermin in der Praxis aufbewahrt. Ihre Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Systeme geschützt.
4. Ihre Rechte
Grundsätzlich können Sie Schweigepflichtsentbindungen jederzeit widerrufen. Sie haben das Recht, über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten jederzeit Auskunft zu erhalten. Bemerken Sie Unstimmigkeiten, können sie umgehend die Berichtigung oder Löschung fehlerhafter Daten verlangen.
Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzverordnung und Ihr Ansprechpartner bei Beschwerden ist die Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes. Eine Auflistung der Landesdatenschutzbehörden finden Sie unter goo.gl/emrpSA.
(*1) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 9 Absatz 2 lit.h)DSGVO in Verbindung mit § 22 Ab.1lit. b) BDSG
Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.