Therapie für Kinder und Jugendliche

Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie und Therapie von jungen Erwachsene, beginnend vom Säuglingsalter bis hin zum 21. Geburtstag mit Kassenzulassung.

Zunächst einmal gilt hier vor allem, daß wir uns kennenlernen müssen. Es besteht absolut keine Verpflichtung, einen Therapieantrag zu stellen. Wir haben bis zu dieser Entscheidung bis zu 5 Sitzungen Zeit.
Jedes Anliegen ist hier willkommen, ob es dann zu einer Therapie führt, wird im Einzelfall geprüft. Es besteht auch die Möglichkeit einer längerfristigen psychotherapeutischen Beratung.
Ab der Vollendung des 15. Lebensjahres, ist es rechtlich möglich, ohne ausdrückliche Einwilligung der Eltern eine Psychotherapie zu beginnen. In Ausnahmenfällen auch früher. Ein Treffen, zur Vorabinformation und den Rahmenbedingungen von Psychotherapie sowie zum Kennlernen ist jederzeit möglich.
Vor Vollendung des 15. Lebensjahr ist eine Einwilligung der Sorgeberechtigen notwendig. In der Praxis zeigt sich, daß in diesen Fällen zumeist auch die Eltern o.ä. Kontakt zu mir aufnehmen, um sich über die Behandlungsmodalitäten zu informieren. Selbstverständlich wird auch hier jedes Anliegen ernst genommen, beraten und geprüft, ob eine Einleitung zu Behandlung notwendig ist.

Anlässe für die Kontaktaufnahme sind so vielfältig wie es Menschen gibt. Hier einige Beispiele:

Konflikte im familiären Rahmen
Konflikte in der Schule
Mobbing
Einsamkeit
Anpassungsschwierigkeiten bei Lebensveränderungen
Verlust eines Familienmitglieds
Scheidung der Eltern
Störungen im Selbstwertgefühl und Emotionen
Ängste
Depressionen
Schädlicher Gebrauch von toxischen Substanzen
Essstörungen
Missempfindungen mit dem eigenen Körper
Störungen im Sozialverhalten
Selbstverletzendes Verhalten
Entwicklungsstörungen
Störungen der Entwicklung der Geschlechtsidentität und Sexualpräferenz

Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.